Umweltbundesamt empfiehlt weniger Biozide an Fassaden – was Sie jetzt wissen sollten!

Fassadenreinigung12 Min. Lesezeit

Umweltbundesamt empfiehlt weniger Biozide an Fassaden – was Eigentümer, Hausverwaltungen und Kommunen jetzt wissen sollten

Das Umweltbundesamt empfiehlt, Biozide an Fassaden möglichst zu reduzieren. Regelmäßige Kontrolle, Instandhaltung und Reinigung können helfen, Fassaden sauber zu halten und Einträge in Boden und Gewässer zu vermeiden.

Biozide in Fassadenfarben und Fassadenschutzmitteln stehen stärker im Fokus des Umwelt- und Gewässerschutzes. Das Umweltbundesamt hat seine Informationen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden am 30. September 2026 aktualisiert. Bereits im August 2026 hatte die Bundesbehörde neue Planungshilfen veröffentlicht, die sich ausdrücklich an Planer, Kommunen, Entwässerungsfachleute und Genehmigungsbehörden richten.

Dabei geht es um eine Frage, die Millionen Gebäude in Deutschland betrifft:

Wie können Fassaden sauber und dauerhaft gepflegt werden, ohne unnötig Biozide in Boden, Grundwasser und Gewässer einzutragen?

Die Antwort des Umweltbundesamtes ist bemerkenswert deutlich. Biozide sollen möglichst bereits an der Quelle vermieden oder reduziert werden. Neben konstruktiven Lösungen und biozidfreien Materialien spielen dabei auch regelmäßige Instandhaltung und Reinigung von Fassaden eine wichtige Rolle.

Doch was wurde 2026 tatsächlich beschlossen? Müssen Eigentümer jetzt handeln? Sind biozidhaltige Fassadenfarben verboten? Und was bedeutet die Entwicklung für Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Kommunen und öffentliche Gebäude?

Wir erklären die aktuelle Situation in einfachen Worten.

Algen und Grünbelag an einer verschmutzten Hausfassade
Algen und Grünbelag an einer verschmutzten Hausfassade

Wurde 2026 ein neues Gesetz gegen Biozide an Fassaden beschlossen?

Nein.

Das ist zunächst die wichtigste Information.

Mit der Aktualisierung vom 30. September 2026 ist kein neues allgemeines Verbot von Bioziden an Fassaden in Kraft getreten.

Auch gibt es keine neue Vorschrift, nach der jede verschmutzte Fassade jetzt gereinigt werden muss.

Das Umweltbundesamt hat vielmehr seine fachlichen Empfehlungen und Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden aktualisiert.

Zusätzlich wurden am 21. August 2026 neue Planungshilfen zum nachhaltigen Bauen und Grundwasserschutz veröffentlicht.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Es handelt sich nicht um ein neues Fassadenreinigungsgesetz, sondern um eine klare fachliche Richtung einer deutschen Bundesbehörde:

Biozide möglichst vermeiden, Einträge in die Umwelt reduzieren und Fassaden von Anfang an nachhaltiger planen, instand halten und pflegen.

Für Eigentümer ist das interessant.

Für Planer, Architekten, Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen ebenfalls.

Besonders relevant wird das Thema jedoch auch für Kommunen, Genehmigungsbehörden und öffentliche Auftraggeber, weil genau diese Gruppen vom Umweltbundesamt ausdrücklich angesprochen werden.

Warum beschäftigt sich das Umweltbundesamt überhaupt mit Fassaden?

Auf den ersten Blick klingt eine verschmutzte Fassade nicht nach einem Thema für den Grundwasserschutz.

Der Zusammenhang entsteht durch sogenannte Biozide.

Bestimmte Fassadenfarben, Putze und Schutzbeschichtungen enthalten Wirkstoffe, die verhindern sollen, dass sich Algen und Pilze auf der Oberfläche ausbreiten.

Das funktioniert jedoch nur, wenn diese Wirkstoffe an der Fassadenoberfläche verfügbar sind.

Und genau hier entsteht das Problem.

Regen trifft auf die Fassade.

Ein Teil der Wirkstoffe kann sich lösen.

Das Regenwasser läuft anschließend über die Fassade nach unten.

Von dort können Stoffe beispielsweise in:

  • Böden
  • Regenwasserkanäle
  • Oberflächengewässer
  • Versickerungsanlagen
  • und unter bestimmten Bedingungen auch in das Grundwasser

gelangen.

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass es bei entsprechenden filmgeschützten Fassadenprodukten keine Lösung gibt, bei der eine solche Freisetzung vollständig verhindert wird.

Besonders hoch können die Einträge laut Umweltbundesamt bei frisch gestrichenen oder frisch verputzten Fassaden sein.

Regenwasser an der Fassade: So können Stoffe in die Umwelt gelangen
Regenwasser an der Fassade: So können Stoffe in die Umwelt gelangen

Das eigentliche Problem: Der Schutz hält nicht dauerhaft

Biozide sollen Algen und Pilze auf der Fassade zurückhalten.

Gleichzeitig werden Teile der Wirkstoffe über die Jahre durch Niederschläge ausgewaschen.

Damit entsteht ein Kreislauf:

Die Fassade wird neu beschichtet.

Der Filmschutz wirkt gegen Algen und Pilze.

Regen wäscht über längere Zeit Wirkstoffe aus.

Die Schutzwirkung nimmt ab.

Algen oder Pilze können wieder sichtbar werden.

Die Fassade wird erneut behandelt oder gestrichen.

Genau diesen Kreislauf beschreibt auch das Umweltbundesamt.

Das bedeutet nicht, dass Fassadenfarben oder Putze grundsätzlich problematisch sind.

Es bedeutet vielmehr, dass der dauerhafte Schutz einer Fassade nicht ausschließlich durch chemische Wirkstoffe gedacht werden sollte.

Und genau an diesem Punkt bekommt regelmäßige Fassadenpflege eine ganz neue Bedeutung.

Das Umweltbundesamt nennt Instandhaltungs- und Reinigungspläne

Eine der interessantesten Aussagen für bestehende Immobilien findet sich direkt in den Entscheidungshilfen des Umweltbundesamtes.

Als wichtige Maßnahme wird die Entwicklung und Umsetzung von Instandhaltungs- und Reinigungsplänen für Fassaden genannt.

Das klingt zunächst unspektakulär.

Für die Praxis ist es aber ein erheblicher Unterschied.

Bisher wird bei grün oder schwarz gewordenen Fassaden häufig erst sehr spät reagiert.

Dann stehen schnell Maßnahmen wie:

  • chemische Behandlung
  • Algizid oder Grünbelagentferner
  • Fassadenanstrich
  • Neubeschichtung
  • oder umfangreiche Sanierung

im Raum.

Ein Instandhaltungsplan verfolgt einen anderen Ansatz.

Die Fassade wird regelmäßig kontrolliert.

Beginnende Verschmutzungen werden erkannt.

Der tatsächliche Zustand der Oberfläche wird bewertet.

Und wenn eine Reinigung sinnvoll ist, kann sie durchgeführt werden, bevor aus einer leichten Verschmutzung eine vollständig bewachsene Fassade wird.

Damit wird Fassadenreinigung von einer reinen optischen Maßnahme zu einem Teil der planmäßigen Gebäudeinstandhaltung.

Warum das besonders für Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen interessant ist

Bei einem einzelnen Einfamilienhaus fällt eine verschmutzte Fassadenseite irgendwann auf.

Bei größeren Immobilienbeständen sieht die Situation anders aus.

Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen betreuen teilweise dutzende oder hunderte Gebäude.

Dort können regelmäßige Fassadenkontrollen und definierte Reinigungsintervalle langfristig wesentlich besser planbar sein als spontane Komplettmaßnahmen.

Das betrifft beispielsweise:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnanlagen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gewerbeimmobilien
  • Bürokomplexe
  • Logistikimmobilien
  • Einzelhandelsobjekte
  • Hotels
  • Pflegeeinrichtungen
  • Schulen und Kindergärten
  • Verwaltungsgebäude

Statt die Fassade erst nach vielen Jahren vollständig neu zu streichen, kann zunächst geprüft werden, ob die vorhandene Beschichtung technisch noch in Ordnung und lediglich verschmutzt ist.

Ist das der Fall, kann eine fachgerecht ausgeführte Fassadenreinigung eine deutlich weniger aufwendige Maßnahme darstellen.

Algenbefall an einem Mehrfamilienhaus – ein typisches Bild an Fassaden
Algenbefall an einem Mehrfamilienhaus – ein typisches Bild an Fassaden

Warum Kommunen und Behörden bei dem Thema ausdrücklich angesprochen werden

Die neuen Planungshilfen des Umweltbundesamtes gehen deutlich über private Wohngebäude hinaus.

Sie richten sich unter anderem an:

  • Kommunen
  • Genehmigungsbehörden
  • Architektinnen und Architekten
  • Ingenieur- und Planungsbüros
  • Entwässerungsfachleute
  • öffentliche Bauherren

Der Hintergrund ist der Zusammenhang zwischen Fassaden, Regenwasser und Grundwasserschutz.

Bei Neubauten und Sanierungen soll deshalb bereits während der Planung berücksichtigt werden, welche Stoffe später durch Regen von Gebäuden ausgewaschen werden können und wohin dieses Wasser gelangt.

Damit wird die Fassade Teil eines größeren Themas:

nachhaltiges Bauen und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung.

Gerade bei öffentlichen Gebäuden, Schulen, Verwaltungsgebäuden, kommunalen Wohnungsbeständen oder größeren Quartieren kann dadurch zukünftig stärker darauf geachtet werden, welche Materialien eingesetzt werden und wie die spätere Instandhaltung organisiert wird.

Das Umweltbundesamt nennt hier ausdrücklich auch eine angepasste Instandhaltung als Möglichkeit zur Reduzierung von Chemikalienemissionen.

Was hat Grundwasserschutz mit Fassadenreinigung zu tun?

Sehr viel.

Regenwasser verschwindet nicht einfach.

Es läuft von Dach- und Fassadenflächen ab und wird anschließend:

  • versickert
  • über Regenwasserkanäle abgeführt
  • in Mischwassersysteme eingeleitet
  • über Bodenflächen geführt
  • oder in Gewässer abgegeben.

Befinden sich auswaschbare Stoffe auf der Gebäudeoberfläche, können diese Stoffe mittransportiert werden.

Das Umweltbundesamt untersucht deshalb seit Jahren den Eintrag von Bioziden aus Fassaden in urbanen Gebieten.

Die 2026 veröffentlichten Planungshilfen bauen unter anderem auf Erkenntnissen aus entsprechenden Forschungsprojekten auf.

Für Städte und Gemeinden wird damit eine Frage immer wichtiger:

Was gelangt mit unserem Regenwasser eigentlich von Gebäuden in Boden und Gewässer?

Das betrifft nicht nur die Wahl neuer Fassadenprodukte.

Auch bei Reinigung, Sanierung und Instandhaltung muss berücksichtigt werden, welches Schmutzwasser entsteht und wie damit umgegangen wird.

Professionelle Fassadenpflege bedeutet deshalb nicht nur, eine Wand sichtbar sauber zu bekommen.

Sie bedeutet auch, Oberfläche, Verfahren, Verschmutzung und anfallendes Wasser zusammen zu betrachten.

Algen an Wärmedämmverbundsystemen: Warum moderne Fassaden betroffen sein können

Besonders häufig wird Algenbewuchs an gedämmten Fassaden diskutiert.

Das klingt zunächst widersprüchlich.

Eine energetisch moderne Fassade soll schließlich eine Verbesserung darstellen.

Bauphysikalisch funktioniert die Dämmung auch genau so, wie sie soll.

An der Außenseite kann sich dadurch jedoch eine besondere Situation ergeben.

Weniger Wärme aus dem Gebäude gelangt nach außen.

Die äußere Fassadenoberfläche bleibt dadurch kühler.

Tau, Nebel und Regen können teilweise länger auf der Oberfläche verbleiben.

Und Feuchtigkeit begünstigt das Wachstum von Algen und Pilzen.

Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang bei Wärmedämmverbundsystemen hin.

Algen auf einer gedämmten Fassade bedeuten dabei nicht automatisch, dass das Wärmedämmverbundsystem beschädigt ist.

Oft handelt es sich zunächst um ein optisches Problem.

Genau deshalb ist eine fachliche Prüfung sinnvoll:

Ist die Fassade beschädigt – oder ist sie lediglich verschmutzt?

Diese Unterscheidung kann für Eigentümer erhebliche Auswirkungen auf die notwendige Maßnahme und die Kosten haben.

Muss eine grüne Fassade wirklich neu gestrichen werden?

Nicht zwangsläufig.

Eine Fassade kann durch Algen, Pilze, Staub und Umwelteinflüsse stark verändert aussehen, obwohl die darunterliegende Beschichtung noch vorhanden und funktionstüchtig ist.

Deshalb sollte vor einem kompletten Neuanstrich geprüft werden, was tatsächlich vorliegt.

Eine Probefläche kann hierbei sehr hilfreich sein.

Auf einem begrenzten Bereich lässt sich prüfen:

  • Welche Verschmutzung liegt vor?
  • Wie reagiert die Oberfläche auf die Reinigung?
  • Welches Ergebnis lässt sich erzielen?
  • Ist die vorhandene Farbe beziehungsweise Beschichtung noch intakt?
  • Welches Verfahren ist materialverträglich?

Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob Reinigung, Beschichtung oder Sanierung die richtige Maßnahme ist.

Das verhindert unnötige Arbeiten und schafft für Eigentümer, Hausverwaltungen und öffentliche Auftraggeber eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage.

Probefläche zeigt das mögliche Ergebnis einer Fassadenreinigung
Probefläche zeigt das mögliche Ergebnis einer Fassadenreinigung

Fassadenreinigung ohne Biozide: Geht das?

In vielen Fällen können Verschmutzungen mechanisch beziehungsweise mit wasserbasierten Reinigungsverfahren entfernt werden.

Das Umweltbundesamt weist auch bei Grünbelägen darauf hin, dass beispielsweise Hochdruck-, Dampf- und mechanische Reinigungsverfahren mögliche Alternativen zum Einsatz chemischer Grünbelagentferner darstellen können.

Welches Verfahren geeignet ist, hängt jedoch immer von der Oberfläche ab.

Eine Putzfassade muss anders behandelt werden als:

  • Sichtbeton
  • Klinker
  • Naturstein
  • Metallfassaden
  • Glas
  • beschichtete Fassadenelemente
  • Wärmedämmverbundsysteme.

Deshalb bedeutet professionelle Fassadenreinigung nicht einfach „mehr Druck“.

Entscheidend ist die Kombination aus Verfahren, Temperatur, Druck, Abstand, Wassermenge und Zustand des Untergrundes.

Gerade bei empfindlichen Oberflächen muss die Reinigung entsprechend angepasst werden.

Was bedeutet die Entwicklung für Immobilienbesitzer?

Für private Eigentümer entsteht durch die aktuellen Veröffentlichungen keine neue gesetzliche Pflicht.

Sie liefern aber einen guten Anlass, die bisherige Strategie bei verschmutzten Fassaden zu hinterfragen.

Wer bisher automatisch davon ausgegangen ist, dass eine grüne oder schwarze Fassade neu gestrichen werden muss, kann zunächst prüfen lassen, ob eine Reinigung ausreicht.

Besonders interessant ist das bei Fassaden, bei denen:

  • die Oberfläche grundsätzlich intakt erscheint
  • hauptsächlich Algen- oder Grünbelag sichtbar ist
  • ein Neuanstrich lediglich aus optischen Gründen geplant wird
  • große Flächen betroffen sind
  • regelmäßig erneut Bewuchs auftritt.

Was bedeutet das für Hausverwaltungen?

Für Hausverwaltungen wird vor allem der Gedanke eines Instandhaltungs- und Reinigungsplans interessant.

Statt einzelne Objekte ausschließlich nach Beschwerden oder sichtbarer starker Verschmutzung zu bearbeiten, können Fassaden systematisch erfasst und bewertet werden.

Mögliche Kriterien sind:

  • Fassadenart
  • Baujahr
  • Verschmutzungsgrad
  • Himmelsrichtung
  • bisherige Beschichtung
  • Umgebung und Vegetation
  • letzter Reinigungs- oder Sanierungszeitpunkt
  • Zustand der Oberfläche.

So kann langfristig entschieden werden, wo tatsächlich Sanierungsbedarf besteht und wo Reinigung beziehungsweise laufende Pflege ausreichend ist.

Was bedeutet das für Kommunen und öffentliche Auftraggeber?

Für Kommunen geht es zusätzlich um Umwelt- und Gewässerschutz.

Bei kommunalen Gebäuden und öffentlichen Ausschreibungen kann es deshalb sinnvoll sein, nicht ausschließlich einen neuen Fassadenanstrich auszuschreiben.

Je nach Zustand kann zunächst geprüft werden:

  • Ist die vorhandene Fassade technisch intakt?
  • Ist eine Reinigung möglich?
  • Können biozidfreie oder biozidarme Lösungen eingesetzt werden?
  • Wie wird das anfallende Fassadenwasser behandelt?
  • Wie kann die zukünftige Instandhaltung organisiert werden?

Eine vorgeschaltete Bestandsaufnahme oder Probefläche kann dabei eine objektive Entscheidungsgrundlage liefern.

Das kann insbesondere für Schulen, Verwaltungsgebäude, kommunale Wohnungsbestände, Sporthallen und andere öffentliche Immobilien interessant sein.

Fassadenreinigung in NRW: Warum das Thema im Ruhrgebiet besonders sichtbar ist

Auch in Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet sind Algen- und Umweltverschmutzungen an Gebäudefassaden weit verbreitet.

Dichte Bebauung, Verkehr, Vegetation, unterschiedliche Gebäudestandorte sowie feuchte und schattige Fassadenbereiche führen zu sehr unterschiedlichen Verschmutzungsbildern.

Für Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Gewerbebetriebe und Kommunen in Städten wie Recklinghausen, Essen, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Duisburg, Oberhausen, Münster, Düsseldorf und Köln stellt sich deshalb regelmäßig dieselbe Frage:

Reinigen, neu streichen oder sanieren?

Eine fachliche Prüfung vor der Entscheidung kann unnötige Maßnahmen vermeiden.

ImmoFresh führt Fassadenreinigungen und Probeflächen in Recklinghausen, im Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen durch und arbeitet dabei sowohl für private und gewerbliche Immobilien als auch für größere Objekte.

Bei der Bewertung steht zunächst die vorhandene Oberfläche im Mittelpunkt – nicht der Verkauf einer bestimmten Maßnahme.

Fassadenverschmutzung durch Feuchtigkeit, Algen und Witterung
Fassadenverschmutzung durch Feuchtigkeit, Algen und Witterung

Bedeutet das jetzt das Ende biozidhaltiger Fassaden?

Nein.

Auch das lässt sich aus den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes nicht ableiten.

Biozide sind nicht pauschal verboten.

Für Biozidprodukte gelten bereits umfangreiche europäische und deutsche Regelungen.

Was sich jedoch deutlich erkennen lässt, ist die fachliche Richtung:

Biozide sollen nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich erforderlich sind.

Bei Neubauten und Sanierungen sollen biozidfreie Lösungen, konstruktiver Fassadenschutz und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung stärker berücksichtigt werden.

Bei bestehenden Gebäuden gehören regelmäßige Kontrolle, Instandhaltung und Reinigung zu den Möglichkeiten, Fassaden langfristig zu erhalten.

Drei Dinge, die Eigentümer und Verantwortliche jetzt prüfen können

Wer eine verschmutzte oder von Algen betroffene Fassade betreut, muss aufgrund der UBA-Aktualisierung nicht plötzlich handeln.

Sinnvoll sind aber drei Fragen:

  1. Ist die Fassade wirklich beschädigt oder hauptsächlich verschmutzt?
  2. Kann der gewünschte Zustand durch fachgerechte Reinigung wiederhergestellt werden, bevor ein kompletter Neuanstrich erfolgt?
  3. Wie kann die Fassade zukünftig regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden, damit nicht erst nach vielen Jahren reagiert werden muss?

Gerade bei größeren Gebäuden lässt sich das am einfachsten durch eine Bestandsaufnahme und gegebenenfalls eine Probefläche feststellen.

Fazit: Kein neues Verbot – aber ein klares Signal des Umweltbundesamtes

Am 30. September 2026 wurde kein neues Gesetz zur Fassadenreinigung beschlossen.

Biozide an Fassaden wurden auch nicht pauschal verboten.

Die Entwicklung ist trotzdem relevant.

Das Umweltbundesamt stellt immer deutlicher heraus, dass Biozide aus Fassaden ausgewaschen werden und in Böden und Gewässer gelangen können.

Gleichzeitig werden konkrete Alternativen aufgezeigt:

biozidfreie Materialien, konstruktiver Schutz, nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung sowie angepasste Instandhaltung und regelmäßige Fassadenpflege.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich die neuen Planungshilfen nicht nur an private Bauherren richten.

Sie adressieren ausdrücklich auch Planer, Kommunen und Genehmigungsbehörden.

Damit wird das Thema Fassadenpflege zunehmend Teil einer größeren Diskussion über nachhaltiges Bauen, Grundwasserschutz und langfristigen Gebäudeerhalt.

Für bestehende Immobilien ergibt sich daraus eine einfache Frage:

Warum eine noch intakte Fassade vorschnell komplett neu behandeln, wenn zunächst geprüft werden kann, ob sie fachgerecht gereinigt und weiter genutzt werden kann?

Wer den Zustand einer Fassade beurteilen lassen möchte, kann bei ImmoFresh zunächst eine unverbindliche Einschätzung oder Probefläche anfragen.

Gerade bei größeren Fassaden, Wohnanlagen, Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Gebäuden lässt sich dadurch erkennen, welches Ergebnis mit einer Reinigung tatsächlich erreichbar ist.

Kontakt zu Immofresh

Nach der Fassadenreinigung: dasselbe Gebäude mit sauberer Fassade
Nach der Fassadenreinigung: dasselbe Gebäude mit sauberer Fassade

Offizielle Informationen des Umweltbundesamtes

Grundlage dieses Beitrags sind die aktuellen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden sowie die 2026 veröffentlichten Planungshilfen zum nachhaltigen Bauen und Grundwasserschutz.

Für Planer, Kommunen, Eigentümer und andere Interessierte empfehlen wir ausdrücklich, zusätzlich die vollständigen Informationen und Planungshilfen des Umweltbundesamtes zu lesen.

Quelle: Umweltbundesamt – „Entscheidungshilfen: Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden“, aktualisiert am 30.09.2026

Quelle: Umweltbundesamt – „Nachhaltige Fassadengestaltung hilft beim Grundwasserschutz“, veröffentlicht am 21.08.2026

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